Donnerstag, 28. Oktober 2010

Religionsfreiheit und die Freiheit von der Religion

Letztens habe ich mich mit der Religionsfreiheit und dem Minarettverbot in der Schweiz beschäftigt. Es scheint in der Schweiz, ja in ganz Europa Stimmen zu geben, die diesen Satz in unserer Verfassung deshalb - und nur deshalb - verurteilen, weil er gegen die Religionsfreiheit verstoßen würde.

Aber impliziert diese Auslegung von Religionsfreiheit nicht, dass wer an ein höheres Wesen glaubt per se mehr Rechte - und mehr Recht - haben soll, als jemand der dies nicht tut? Aus meiner Sicht: Ja.

Wenn ein paar Menschen im Appenzell ohne Kleider wandern wollen und es ihnen verboten wird, wird keiner auf die Idee kommen, sie zu verteidigen. Wenn aber andere Menschen in der Schweiz Minarette bauen wollen, und man es ihnen verbietet, regt sich ganz Europa auf. Dabei haben der Nacktwanderer und der Minarettbauer genau die gleichen Motive für ihre Tat. Sie glauben nämlich beide, dass sie ihrer Psyche, ihrer Seele dadurch etwas gutes tun. Der einzige Unterschied ist im Endeffekt, dass der Minarettbauer sich bei seiner Tat noch zusätzlich auf ein fiktives Wesen und auf eine Jahrhunderte alte Tradition beruft.

Die Tradition darf aber kein Argument sein. Wenn man Gesetze schafft, sollte man sich auf das hier und jetzt beziehen. Traditionen gehen unter und schaffen Platz für neue, dass ist der Lauf der Zeit und gerade beim Baurecht in der Schweiz ist wohl Nacktwandern wirklich besser für die Psyche, als Minarette bauen. Und selbst wenn man auf dem Traditionsargument beharrt, so könnte sich auch der Nacktwanderer darauf berufen, das der Homo Sapiens wohl länger unbekleidet durch die Wälder der Urzeit gestreift ist, als bekleidet.

Ein fiktives Wesen, d.h. ein Wesen, für dessen Existenz es außerhalb der Literatur keine Belege gibt, kann auch kein gültiges Argument sein. Stellen sie sich vor, ich würde behaupten, ich würde mit 150 über die Autobahn rasen und würde behaupten, ich tue dies, weil Wilhelm Tell es mir aufgetragen hat. Im besten Fall lacht man mich aus, im schlimmsten Lande ich in psychiatrischer Behandlung (oder umgekehrt). Aber wenn mich schon der Schweizer Nationalheld nicht berechtigt, mich Gesetzen zu widersetzen, die mir nicht gefallen, welche Figur sollte es dann können.

Verstehen sie mich nicht falsch. Ich will hier nicht das Minarettverbot verteidigen. Ich wehre mich lediglich gegen die Argumentation, dass das Recht Minarette zu bauen ein Recht ist, dass besonderen Vorrang haben sollte Aufgrund seiner religiösen Natur. Jeder, der der Ansicht ist, dass der Bau eines Minarettes seiner Seele gut tut, sollte auf seinem Land und unter Berücksichtigung der Feuerwehrpolizeilichen Auflagen das Recht haben, eines zu bauen, völlig unabhängig davon, ob er an Allah oder Wilhelm Tell glaubt. Und in genau der gleichen Weise sollte auch jeder das Recht haben, nackt im Appenzell zu wandern, völlig unabhängig davon, ob er an den Osterhasen oder Superman glaubt. Religion sollte nicht das Argument sein, sondern das generelle Recht aller Menschen, alle Dinge zu tun, die nicht Aufgrund rational nachvollziehbarer Notwendigkeit verboten gehören. Erreicht man es, dass dieses Recht durchgesetzt wird, ist die Religionsfreiheit zum einen tatsächlich realisiert und zum anderen obsolet geworden.